Nun kümmerten sich also drei Familien um das Grünzeug auf der Parzelle – sehr zum Ärger der alteingesessenen Kleingärtner. Diese fühlten sich in ihrer Ruhe gestört und beschwerten sich. -Was den Vorstand des Vereins zur Reaktion zwang: Er verwies auf die Satzung des Kleingartenvereins, die besagt, dass die Parzellen nur für die Einzelnutzung ausgelegt sind. „Untermieter“ unerwünscht.
Doch die spießige Laubenpieper-Idylle hat vielerorts ausgedient. Nicht wenige Kleingartenvereine haben ihrer Satzung ein Update verpasst, um die Parzellen wieder zeitgemäß zu machen und der wachsenden Nachfrage durch junge Familien gerecht zu werden.
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