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Baugenehmigung für Gartenhäuser in Deutschland

Sie planen ein Gartenhaus im Garten zu bauen? Dann müssen Sie eventuell eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben beantragen. Wann das der Fall ist, zeigen wir in diesem Beitrag.

Bauordnungsrecht ist Ländersache

Das wichtigste gleich am Anfang: Bauordnungsrecht für auf Länderebene geregelt. Das bedeutet, dass jeder Bundesland selbst entscheidet, für welche Aufbauten im Garten unter welchen Voraussetzungen eine Baugenehmigung erforderlich ist. Das bedeutet also, dass Sie die jeweiligen Regelungen in Ihrem Bundesland beachten müssen. Doch das ist nicht alles. Neben den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer kann es in Ihrer jeweiligen Gemeinde einen Bebauungsplan geben. Dieser regelt in den einzelnen Gemeinden die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Informationen hierzu erhalten Sie vom jeweils zuständigen Bauamt.

Sie müssen also Regelungen auf Ebene der Bundeländer sowie auf Ebene Ihrer Gemeinde beachten.

Natürlich können wir in diesem Beitrag nicht auf die einzelnen Regelungen jeder Gemeinde eingehen, weshalb wir uns im folgenden vor allem auf die Regelungen auf Ebene der einzelnen Bundesländer beschäftigen wollen.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung?

Die Regelungen der einzelnenen Bundesländer sehen vor allem eine Sache vor: Eine Art räumlichen Freibetrag, der aufzeigt, welche Fläche überbaut werden darf, bevor eine Baugenehmigung notwendig wird. Die Freibetrag ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wichtig zu beachten ist, dass das Material des Gartenhauses abslut keine Rolle spielt. Egal ob Holz, Aluminium oder Glas. Es geht letztlich darum, dass ein Stück des Grundstücks überbaut werden soll. Dabei ist es egal, ob das Gartenhaus nur für eine kurze Zeit stehen soll, oder Jahrtausende überdauern soll.

Wie lauten die Freibeträge?

Auf unserer Website haben wir einen Beitrag zum Thema Terrassenüberdachung Baugenehmigung zusammen mit der Rechtsanwaltkanzlei imdahl-leimnitz.de verfasst, der die jeweiligen Freibeträge zusammenfasst. In diesem Rahmen entstand die folgende Infografik, die die räumlichen Freibeträge aufzeigt.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Liegt die Größe Ihres Gartenhauses unter diesem Freibetrag, können sie prinzipiell davon ausgehen, dass keine Baugenehmigung notwendig ist. Wir raten Ihnen aber dringend dazu, dass Bauvorhaben trotzdem kurz von der jeweils zuständigen Gemeinde bestätigen zu lassen. Das erspart im Zweifel viel Ärger. Außerdem muss man natürlich noch beachten, dass man auf der Welt nicht alleine ist. Wer sein Gartenhaus also an der Grundstückgrenze plant, sollte auch Regelungen zur Grenzbebauung beachten. Fragen Sie vorher also lieber beim Nachbarn nach und lassen Sie sich IMMER eine schriftliche Einverständniserklärung geben. Denn wenn der Nachbar im Nachhinein seine Meinung ändert, haben Sie auch dann kein Problem und sind auf der sicheren Seite.

"Baugenehmigung? Quatsch! Wird schon schiefgehen..."

Diesen Satz hat sich wahrscheinlich jeder schon einmal gedacht. Doch so einfach ist das nicht. Denn wenn man Pech hat, fragt irgendein Nachbar, der von der Bebauuung mitbekommt beim Amt nach der Genehmigung. Und schon hat man ein hohes Bußgeld an der Backe. Und wenn es schlimmer kommt: Es kann sein, dass ihr Gartenhaus oder ihre Bebauung, die Sie ohne Baugenehmigung errichtet haben, ganz einfach wieder abgerissen werden muss. Und in diesem Fall müssen Sie das Bußgeld für den Bau ohne Genehmigung übrigens trotzdem bezahlen.

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