Die Frage, ob der Einsatz von Essig gegen Unkraut tatsächlich gut für die Pflanzen, den Rasen und den Boden ist, ist denke ich längst mit einem klaren NEIN beantwortet. Doch weiterhin gibt es online zahlreiche Ratgeber und Menschen, die eben das empfehlen.
Deshalb wollen wir hier klären, ob das denn rechtlich überhaupt erlaubt ist.
In einer Verhandlung von 2017 hat das Oberlandesgericht Oldenburg diese Frage geklärt. Nachdem einem Mann vom Ordnungsamt in Oldenburg ein Bußgeld von 100,- für die Nutzung von Essig und Salz zum Unkrautvernichten in seiner gepflasterten Zufahrt, sowie der Pflasterfläche vor seinem Grundstück angewendet hatte, klagte dieser.
Und die Entscheidung des Bußgeldsenats ist diesbezüglich eindeutig - der Mann wurde freigesprochen. Dem Gericht zur Folge, handele es sich bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch eben nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes, sondern eben um ein Lebensmittel, dass nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt sei. Nach dem Pflanzenschutzgesetz sei dies aber zwingend für ein Verbot notwendig.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber zu betonen, dass der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichtes in Oldenburg nicht zu klären hatte, ob das Einbringen von Essig und Salz in das Grundwasser nach anderen Gesetzen strafbar oder ordnungswidrig ist.
Beim Einsatz von Essig gegen Unkraut handelt es sich also weiter um eine rechtliche Grauzone. Festgehalten werden sollte dennoch, auch an dieser Stellt noch einmal, dass dies äußerst schädlich für andere Pflanzen, Rasen, Boden und im schlimmsten Fall eben auch das Grundwasser ist.
Die negativen Gesichtspunkte des Einsatzes überwiegen also deutlich und sollten berücksichtigt werden. Wer auf der Suche nach alternativen Mitteln zur Unkrautvernichtung ist, findet diese zum Beispiel hier.
Hier geht es zum Urteil des Bußgeldsenats des OLG Oldenburg.
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